martedì, 15. settembre 2020
Da Alessandro Pelizzari, Dominik Gross und Sarah Schilliger
10 Thesen für ein postmigrantisches Nein zur Kündigungsinitiative am 27. September und eine offensive und eigenständige linke Politik zur Personenfreizügigkeit darüber hinaus.
1. Ein Ja zur Kündigungsinitiative der SVP würde eine arbeitsmarktpolitische Entrechtung der Beschäftigten zu Gunsten der Unternehmer*innen bedeuten. Der schweizerische Arbeitsmarkt gehört mit einem sogenannten Ausländeranteil [1] von 25% zu den offensten Märkten Europas. Seit den 1950er Jahren und bis zur Einführung der Personenfreizügigkeit zu Beginn des neuen Jahrtausends war die fremdenpolizeiliche Kontingentierung von rotierenden, das heisst zeitlich nur limitiert zugelassenen und rechtlich prekarisierten migrantischen Arbeitskräften (sog. Gastarbeiter*innen [2]) die Regel. Die Personenfreizügigkeit gab Schweizer Beschäftigten ohne Schweizer Pass mehr und neue Rechte. Seit ihrer Einführung versucht die SVP jedoch mit allen politischen Mitteln zur arbeitsmarktpolitischen Logik des Gastarbeiter*innenregimes zurückzukehren. Diese war auf die Produktion von möglichst geringen Arbeitskosten zu Gunsten der Unternehmer*innen ausgelegt und führte zu einer rassistischen Unterscheidung zwischen „Schweizer*innen“ und „Ausländer*innen“. Die Kündigungsinitiative der SVP, über die wir in zwei Wochen abstimmen, ist dabei nur der letzte Angriff in einer Kaskade von Volksinitiativen der rechtsnational-neoliberalen Partei der letzten 20 Jahre. Sie alle verfolgten das Ziel, jene Menschen in der Schweiz möglichst umfassend zu entrechten, die über kein Schweizer Bürger*innenrecht verfügen. Diese Politik bildet seit den 1980er Jahren den Kern der Blocher-SVP: Sie will die rechtliche, soziale und kulturelle Diskriminierung der „Ausländer*innen“ in der Schweiz zementieren. Neben entsprechender Reformen des Strafrechts („Ausschaffung krimineller Ausländer“), der Glaubensfreiheit („Minarettverbot“) und der Sozialsysteme („Einwanderung in den Sozialstaat“) will die SVP diese vielfältigen Diskriminierungsformen auch arbeitsrechtlich durchsetzen. Deshalb will sie auch das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) kündigen und die dazugehörigen flankierenden Massnahmen (flaM) zum Schutze der Beschäftigten abschaffen. Im Gegenzug möchte die SVP zurück zur Kontingentierung und zu prekären Kurzaufenthaltstiteln. Wenn es nach den Initiant*innen geht, ist die ideale ‘just in time’-Arbeitskraft in Branchen wie dem Bau, der Landwirtschaft, der Gastronomie oder der Hauswirtschaft bloss mit einem temporären Arbeitsvertrag in der Schweiz beschäftigt. Sie ist demnach auch ungenügend sozialversichert, wenig geschützt und so einem hohen Risiko ausgesetzt, von den Unternehmer*innen ausgebeutet zu werden. Bezeichnend für diese Migrationspolitik ist die damit verbundene Auslagerung der sozialen Reproduktion und der Berufsbildung in die Herkunftsländer der migrantischen Arbeitskräfte – was im Kern eine Ausbeutung menschlicher Ressourcen im globalen Kontext darstellt [3].
2. Die Personenfreizügigkeit ist eine historische Ausnahme, die es zu verteidigen und auszuweiten gilt. Das heute geltende Migrationsregime ist das Resultat vielfältiger Kämpfe seit der Gastarbeiter*innen-Ära: von Migrant*innen selbst und von mit ihnen solidarischen politischen Kräften einerseits und den entsprechenden Aushandlungen mit den Unternehmer*innen andererseits [4]. Ein prägendes Element dabei war der Aushandlungsprozess zwischen Arbeitgeber*innenverbänden und Gewerkschaften nach dem Scheitern des Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1992. Während die Unternehmer*innen mit dem Freizügigkeitsabkommen den Zugang zu den europäischen Märkten und den nötigen Zustrom ausländischer Arbeitskräfte absichern konnten, schafften es die Gewerkschaften, das rassistisch diskriminierende Saisonnierstatut abzuschaffen, formal-rechtliche Gleichbehandlung für Migrant*innen durchzusetzen und mit den flankierenden Massnahmen neuartige Lohnschutzinstrumente gegen Dumping einzuführen, von denen auch die «inländischen» Arbeitskräfte profitierten. Diese «kontrollierte Personenfreizügigkeit» genoss während zweier Jahrzehnte den Rückhalt einer Mehrheit der Bevölkerung – bis zum knappen Ja der Stimmberechtigten zur „Masseneinwanderungs-Initiative“ der SVP von 2014. Bei einer Annahme der Kündigungsinitiative würden die flankierenden Massnahmen wegfallen, so z.B. das Recht auf einen gesetzlichen Mindestlohn in Branchen mit nachgewiesenem Lohndumping. Die SVP entrechtet damit nicht nur Beschäftigte ohne Schweizer Pass, sondern alle Erwerbstätigen.
3. Die Personenfreizügigkeit hat zwar einerseits die Stellung aller Beschäftigten in der Schweiz gestärkt, umgekehrt aber im Niedriglohnsegment zu einer neuen Prekarisierung geführt. Zwar hat die starke Zunahme von Erwerbstätigen ohne Schweizer Pass (+30% seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens) nicht zu einer höheren Erwerbslosigkeit geführt. Aber die Struktur der Einwanderung hat sich stark verändert. Die Zahl der Grenzgänger*innen hat sich seit 2004 vervierfacht, jene der Kurzaufenthalter*innen verdoppelt. Zusammen mit den Entsandten (also den Erwerbstätigen, die für eine Firma, die in einem EU-Land stationiert ist, für kurze Zeit Aufträge transnational ausführen) und den selbständigen Dienstleister*innen übersteigt die Gesamtzahl von kurzen bis sehr kurzen Aufenthaltsbewilligungen jene der Saisonniers zu deren Höchstzeiten in den 1960er Jahren [5]. Das Rotationsprinzip bzw. die heutige, weniger staatlich gesteuerte Pendelmigration hat mit der Personenfreizügigkeit nicht ab-, sondern vielmehr zugenommen. Häufig ist es dabei für temporäre Arbeitsmigrant*innen aufgrund ihrer sozialen Isolation, den geringen Sprachkenntnissen und dem fehlendem Wissen um die ihnen zustehenden Rechte schwierig, sich politisch zu organisieren und sich so gegen Lohnmissbrauch, ausbeuterische Arbeitsbedingungen und schwierige Lebensbedingungen zu wehren. Gleichzeitig ist der Arbeitsmarkt seit der erweiterten Personenfreizügigkeit nicht nur am unteren Ende (d.h. in Niedriglohn-Branchen), sondern auch im Hochlohnsegment verstärkt durch Migration geprägt: Über die Hälfte (54%) der im Rahmen der Personenfreizügigkeit Zugewanderten verfügen über eine Ausbildung auf Tertiärstufe – gegenüber 39% der Erwerbstätigen mit Schweizerpass[6]. Unter den Erwerbstätigen mit Kaderfunktion verdienen die Schweizer*innen durchschnittlich weniger als die Ausländer*innen, während es sich bei den restlichen Erwerbstätigen gerade umgekehrt verhält. Diese Entwicklungen führen am unteren Ende der Lohnskala zu einer erneuten Prekarisierung der Beschäftigten, die mit jener unter dem Saisonnierstatut vergleichbar ist. Sie führen auch zu einer wachsenden Einkommensungleichheit in der Schweiz – dies vor allem, wenn man hier die Beschäftigten mit Kurzaufenthaltstiteln und Grenzgänger*innen mitberücksichtigt. Um die Unterstützung der Personenfreizügigkeit unter den Beschäftigten zu sichern, braucht die Linke in der Schweiz Instrumente, mit der sie der erneuten Prekarisierung vor allem ausländischer Beschäftigter und der wachsenden Ungleichheit in der Schweiz entgegenwirken kann. Dies gilt insbesondere auch im Rahmen der Debatte über das institutionelle Abkommen („Rahmenabkommen“) mit der EU, die nach der Abstimmung vom 27. September wieder aufflammen wird.
4. Ohne starken Lohnschutz führt eine verschärfte Arbeitsmarktkonkurrenz zu mehr Lohndruck. Die beschleunigten Personalwechsel und die steigende Zahl von Erwerbstätigen aus Ländern mit deutlich niedrigerem Lohnniveau legen heute offen, dass die bisherigen flankierenden Massnahmen in einem traditionell liberalen Arbeitsmarkt zu wenig greifen. Nach wie vor ist die Anzahl von Arbeitsinspektor*innen ungenügend, um den Vollzug der flankierenden Massnahmen zu garantieren. Dieser Vollzug ist aber unverzichtbar, um die Einhaltung des Lohnschutzes in den Betrieben zu gewährleisten. Zudem ist es seit Einführung der Personenfreizügigkeit nicht zu einem entsprechend wirksamen Ausbau von Gesamtarbeitsverträgen gekommen. Rund zwei Drittel der Beschäftigten in der Schweiz sind weiterhin keinem Mindestlohn unterstellt. Gleichzeitig sind die Missbrauchsquoten der Betriebe extrem hoch [7]. Als Resultat davon entwickelten sich die Löhne in gewissen Teilarbeitsmärkten negativ. Davon betroffen sind Tiefqualifizierte, die Grenzregionen am Genfer See und im Tessin und sensible Branchen wie das Ausbau- und Gastgewerbe und der Detailhandel. Wie stark das Lohnniveau vom Aufenthaltsstatus geprägt wird, zeigen folgende Zahlen: Schweizer*innen erzielten im Jahr 2016 für eine Vollzeitbeschäftigung im Durchschnitt einen Monatslohn von 7’716 Franken. Ausländer*innen mit einer C-Bewilligung verdienten im Schnitt rund 500 Franken weniger, solche mit einer B-Bewilligung rund 600 Franken, Grenzgänger*innen rund 770 Franken und Kurzaufenthalter*innen mit einer L-Bewilligung gar rund 1’900 Franken weniger als Schweizer*innen[8].
5. Durch die Prekarisierung der Beschäftigten im Niedriglohnsektor ist das Vertrauen in das gewerkschaftliche Narrativ einer «kontrollierten Personenfreizügigkeit» erodiert. Selbstverständlich ist die Lohnentwicklung nicht einfach dem Freizügigkeitsabkommen zuzuschreiben. Mit ihrer aggressiven Kampagne für die Masseneinwanderungsinitiative von 2014 gelang es der SVP aber, die politische Deutungshoheit über den Arbeitsmarkt zu erlangen. Sie stellte Lohndruck, Verdrängung von inländischen Arbeiter*innen und die Belastung der Sozialwerke in einen direkten Zusammenhang zum Freizügigkeitsabkommen. Statt «Lohnschutz» versprach sie «Grenzschutz» gegen Migrationsströme nach dem alten Muster der Kontingentierung. Die Zustimmung für die Masseneinwanderungsinitiative war denn auch unter prekär Beschäftigten und Erwerbslosen besonders hoch[9], aber auch in Teilen der Mittelschicht, deren sozialer Status unter Druck gekommen war.
6. Seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative sind Linke und Gewerkschaften in der migrationspolitischen Defensive. Sie hatten sich zu lange auf dem politischen Erfolg der flankierenden Massnahmen und den damit verbundenen arbeitsrechtlichen Fortschritten ausgeruht. Dabei haben sie es verpasst, parallel dazu die eigene gesellschaftliche Mobilisierungsfähigkeit für den nötigen Ausbau des Lohnschutzes zu stärken, basisgewerkschaftliche Organisierung genügend voranzutreiben und ein linkes Narrativ zu entwerfen, mit dem eine inklusive solidarische Politik entwickelt werden kann, die bei den konkreten Alltagserfahrungen in der Arbeitswelt ansetzt. Entsprechend spielten sie in der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative eine untergeordnete Rolle. Die Arbeitgeber*innenverbände unterbreiteten der SVP und eben nicht den Gewerkschaften Gesprächsangebote für eine wirtschaftskompatible Ausgestaltung der Kontingentierung. Das letztlich vom Parlament beschlossene Prinzip eines «Inländervorrangs light» als gesetzgeberische Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative erweist sich zwar heute als zahnloser Papiertiger, hat aber die ideologische Vorherrschaft der SVP weiter bekräftigt, «Ausländer*innen» und nicht die Unternehmer*innen für die Spannungen auf dem Arbeitsmarkt verantwortlich zu machen.
7. Die Kündigungsinitiative hat das oberste Ziel, den Lohnschutz weiter zu schwächen – und ist deshalb als das zu bezeichnen, was sie ist: eine «Entrechtungsinitiative». Ziel der SVP ist nicht, die «Masseneinwanderung» zu bremsen, sondern die migrantischen Arbeitskräfte weiter zu prekarisieren, indem die flankierenden Massnahmen gänzlich abgeschafft werden sollen. Mit einer Rückkehr zum Nachkriegsmodell der Kontingentierung im Rahmen des Saisonnierstatuts würde sich das System wieder flexibel und ohne Reibungsverluste durch die aktuelle Berücksichtigung der Arbeitnehmer*innen-Interessen den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes anpassen. Denn es hätte für Arbeitgeber*innen den entscheidenden Vorteil, dass es den Arbeitnehmenden das Recht zur Selbstverteidigung gegen Lohndumping abspricht. Wie die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative gezeigt hat, kann die SVP in diesem Punkt auf den Rückhalt der Arbeitgeber*innenverbände zählen – und ironischerweise auch der Kommission der Europäischen Union, die im Zusammenhang mit dem institutionellen Rahmenabkommen einen massiven Rückbau der Lohnschutzmechanismen verlangt.
8. Migrationspolitik ist immer auch Arbeitsmarktregulation, die in erster Linie den Interessen der Arbeitgeber*innen dient. Zwar stellt sich die Linke heute geeint gegen die Kündigungsinitiative, im aktuellen migrationspolitischen Kontext droht sie jedoch den (klassenpolitischen) Kompass zu verlieren. Auf der einen Seite steht die anti-isolationistische, meist urbane Ober- und Mittelschicht, die im Namen einer abstrakten Öffnung hin zu Europa bereits signalisiert, nach der Abstimmung mit den Arbeitgeber*innen Kompromisse beim Lohnschutz eingehen zu wollen. Sie ist damit bereit, eine Schwächung von diesem in Kauf zu nehmen, um eine rasche Einigung bei den Verhandlungen mit der EU rund um das institutionelle Rahmenabkommen zu erreichen. Auf der sozialchauvinistischen und linksnationalistischen Seite wird fabuliert, dass man «abtrünnige» Arbeiter*innen nur mit «immigrationsdämpfenden» flankierenden Massnahmen aus den Fängen der SVP zurückholen kann. Beide Positionen treiben indes genau jene gesellschaftlichen Entsolidarisierungstendenzen voran, von denen letztlich vor allem die SVP und zumindest teilweise auch die Arbeitgeber*innen profitieren.
9. Die Kündigungsinitiative der SVP stellt nicht nur die europäische und die nationale, sondern vor allem die soziale Frage. Sie greift die Arbeitnehmer*innenrechte sowohl von In- wie von Ausländer*innen frontal an. Der systematische Widerstand der Arbeitgeber*innen gegen den Ausbau dieser Rechte und ihre systematische Umgehung der bestehenden flankierenden Massnahmen, haben erst dazu geführt, dass die Masseneinwanderungsinitiative eine Mehrheit in der abstimmenden Bevölkerung fand. Auch wenn die Kündigungsinitiative abgelehnt werden sollte, heisst das deshalb noch lange nicht, dass der historische Kompromiss zwischen den Interessen der Unternehmer*innen und den Beschäftigten im Rahmen der Schweizerischen Europapolitik der letzten 30 Jahre weiterhin aufrechterhalten werden kann. Dies gilt erst Recht vor dem Hintergrund der massiven Prekarisierung, welche die bürgerliche Rechte im Nachzug der Covid-19 Krise vorantreibt: Für jede Dezimalstelle, um die die Löhne weiter sinken, gewinnt die SVP einen Prozentpunkt mehr bei der Kündigungsinitiative. Gemeinsame Pressekonferenzen mit Arbeitgeber*innenverbänden und bürgerlichen Parteien gegen die Kündigungsinitiative sind daher aus linker Perspektive ein Eigengoal.
10. Linke Politik gegen die Entrechtung der Beschäftigten in der Schweiz muss eine offensive Politik für den weiteren Ausbau des Arbeitnehmer*innenschutzes und einer Anerkennung der Schweiz als postmigrantisches Land werden. Der politische Kampf gegen die SVP muss deshalb gleichzeitig auch ein Kampf gegen jene Arbeitgeber*innen sein, die in den letzten Jahren jeglichen Ausbau der Rechte für Arbeitnehmende verhindert haben. Dieser Kampf ist nur zu gewinnen, wenn dem autoritär-liberalen Diskurs endlich wieder eine linke Erzählung der inklusiven Solidarität, der Anerkennung und der sozialen Umverteilung entgegengesetzt wird, welche sowohl zugewanderte wie auch niedergelassene Arbeitnehmer*innen gleichermassen berücksichtigt und auf kollektive Mobilisierungen setzt, um den dringend nötigen Ausbau des Lohn- und Kündigungsschutzes voranzutreiben. Dies wird nur mit einer eigenständigen linken Politik möglich sein, mit der man sich von der rechtsnationalen Hetze gegen „Ausländer*innen“, der neoliberalen Schleifung des Arbeitnehmer*innenschutzes und den sozialchauvinistischen Forderungen für eine Eindämmung der Arbeitsmigration unmissverständlich emanzipiert. So muss die Kündigungsinitiative am 27. September von den Stimmenden möglichst deutlich verworfen werden, damit sich der Linken im Nachgang zur Abstimmung die vielleicht für lange Zeit einmalige Chance bietet, die migrationspolitische Hegemonie der Rechten in der Schweiz zu brechen. Sie wird diese Chance aber nur nutzen können, wenn sie eine Politik entwickelt, die eine weitere Öffnung der Schweiz Richtung Europa – und darüber hinaus – mit einem Ausbau des Arbeitnehmer*innenschutzes und einer rechtlichen, sozialen und kulturellen Anerkennungspolitik der postmigrantischen Realität in diesem Land verbindet.
Endnoten
[1] Wie der Soziologe Peter Streckeisen anmerkt, stiftet der Begriff «Ausländeranteil» im besseren Fall Verwirrung, im schlechteren Fall trägt er aber durch seine Problemorientierung zu Rassismus bei. Peter Streckeisen (2020): Der Ausländeranteil: Rest in Peace, Blog nccr – on the move
[2] Vergleiche bisherige INES-Blogbeitrage zum Thema: Naguib/Maiolino 2019, Espahangizi 2019, de Martin 2019, Jain 2020.
[3] Vgl. Ulrich Brand, Markus Wissen: Die imperiale Lebensweise. Zur Ausbeutung von Mensch und Natur im globalen Kapitalismus, 2017. / Stephan Lessenich: Neben uns die Sintflut:
Die Externalisierungsgesellschaft und ihr Preis, 2016.
[4] Vgl. André Holenstein, Patrick Kury, Kristina Schulz: Schweizer Migrationsgeschichte. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, Baden 2018. / Francesca Falk: Gender Innovation and Migration in Switzerland, 2019. / Angelo Maiolino: Als die Italiener noch „Tschinggen“ waren. Der Widerstand gegen die Schwarzenbach-Initiative, Zürich 2011.
[5] Vgl. Alessandro Pelizzari, Mit dem Inländervorrang in die Defensive. Zur gewerkschaftlichen Debatte um das neue Migrationsregime; Widerspruch 72, 2018, S. 129-140.
[6] Seco 2018, 14. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU
[7] Vgl. Alessandro Pelizzari, 2018.
[8] Seco 2019, 15. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU
[9] Vgl. Sciarini P., Nai A., Tresch A. (2014), Analyse de la votation fédérale du 9 février 2014, UNIGE, Genève. Und: Moser P. (2014), Wo und Weshalb schwand die Zustimmung zur Personenfreizügigkeit?, Statistisches Amt des Kantons Zürich, Zürich.
Zu den Autorinnen
Alessandro Pelizzari ist Soziologe, ehem. Regiosekretär der Gewerkschaft Unia Genf und Direktor der Haute Ecole de Travail social et de la Santé Lausanne (HETSL).
Dominik Gross ist Historiker und arbeitet als politischer Analyst. Er wirkt in der Entwicklung der INES-Politik mit.
Sarah Schilliger ist Soziologin, forscht an der Universität Bern (Walter Benjamin Kolleg), lehrt an der Universität Basel und ist aktiv in der Bewegung „Wir alle sind Bern“
mercoledì, 14. settembre 2022
Da Asmaa Dehbi, Vorstandsmitglied INES
Diversity ist das Wort der Stunde und scheint Garant für eine gerechte und plurale Gesellschaft zu sein. Mit dem Erhalt des Swiss Diversity Awards in der Kategorie «Religion» nimmt die Preisträgerin und INES-Vorstandsmitglied Asmaa Dehbi eine kurze Einordnung des Diversitätsbegriffs vor.
giovedì, 19. maggio 2022
Da Fanny de Weck & Tarek Naguib
Fanny de Weck und Tarek Naguib diskutieren über die Möglichkeiten und Grenzen des Rechts im Kampf um ein Ausländer-, Asyl- und Bürgerrecht frei von Willkür und dafür mehr Gerechtigkeit. Dabei sind sie sich nicht immer einig, was mit einem Rechtsstreit vor Gericht erreicht werden kann und was nicht: wo seine Potenziale und wo seine Grenzen liegen? Letztlich geht es ihnen aber beiden darum, dass die Grund- und Menschenrechte von Menschen mit Migrationsgeschichte und Rassismuserfahrung auch umgesetzt werden - und dafür muss gekämpft werden.
giovedì, 23. dicembre 2021
Da Institut Neue Schweiz
In diesem letzten Blog-Beitrag im 2021 geben wir einen Einblick in die vier Vernissagen zum jüngst erschienenen HANDBUCH NEUE SCHWEIZ. Uns war es wichtig, Themen aufzugreifen, die das Institut Neue Schweiz INES auch im kommenden Jahr beschäftigen werden: ein neues Bürgerrecht, eine vielstimmige Bürger:innenschaft, diskriminierungsfreie Teilhabe und eine Schweiz, die für ihr globales Handeln Verantwortung übernimmt.
venerdì, 10. settembre 2021
Da Anisha Imhasly
An einem Samstagnachmittag anfangs Juni fanden sich rund fünfzig Menschen in der Gessnerallee Zürich ein, um auf Einladung von INES unter dem Titel „Demokratie und Vielfalt in der Kultur – eine kulturpolitische Debatte“ zu erfahren, wie es um diese Vielfalt in der Kultur bestellt ist. Dies vor dem Hintergrund eines zentralen Anliegens seitens INES: Nämlich, dass sich die demografische Realität der Schweiz in seinen Institutionen – etwa in Politik und Verwaltung, Recht, Medien, Bildung und Kultur – viel stärker abbilden muss. Was hier folgt, ist eine subjektive Einordnung der Diskussionen bzw. einige weiterführende Gedanken zum Thema.
domenica, 30. maggio 2021
Da Institut Neue Schweiz und Demokratische Juristinnen und Juristen Zürich
In der Schweiz können seit je her Menschen, die hier geboren und aufgewachsen sind, ausgeschafft werden. Nur weil sie den Schweizer Pass nicht besitzen. Mit Annahme der Ausschaffungsinitiative und Verschärfungen im Bürgerrecht hat sich die Situation noch mehr verschlechtert. Rechtsanwalt Babak Fargahi, Filmhistorikerin Marcy Goldberg, Buket Bicer-Zimmermann, Schwester eines in die Türkei ausgeschafften Secondo, und Ständerat Paul Rechsteiner haben am 24. Mai 2021 im Rahmen der Veranstaltungsreihe Kosmopolitics über diese Missstände gesprochen. Hier kann das Video angesehen werden.
venerdì, 30. giugno 2023
Da Tarek Naguib
Um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen, braucht es laut INES eine verfassungsrechtliche Regelung, welche ein Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung verlangt. In diesem Sinne entwickelte INES-Co-Geschäftsleiter und Jurist Tarek Naguib eine Vorlage für ein Rahmengesetz zur Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung.
lunedì, 16. gennaio 2023
Da Institut Neue Schweiz
Eine Runde der Schweizer Think-Tanks und Foresight Organisationen ist 2022 zusammengekommen, um über die Herausforderungen für die Demokratie zu diskturieren. Das Treffen fand auf Einladung der Stiftung Mercator Schweiz und der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft statt. Ziel war es, offensichtliche wie verborgene Entwicklungen zusammenzutragen sowie konkrete Massnahmen zur Stärkung und Entwicklung der Demokratie der Schweiz zu identifizieren.
venerdì, 1. maggio 2020
Da INES Istituto Nuova Svizzera
La pandemia del coronavirus non è solo una crisi sanitaria, ma anche sociale ed economica. Molte persone sono minacciate dalla disoccupazione, dipenderanno dall'aiuto sociale e dovranno indebitarsi, anche in Svizzera. Ciò ha enormi conseguenze finanziarie e sociali, ma anche - cosa che molti non sanno - legali. Il criterio dell'"integrazione economica" svolge un ruolo decisivo nelle decisioni relative al permesso di residenza e alla naturalizzazione. La pandemia del coronavirus è quindi una minaccia esistenziale per molte persone. Ciò riguarda potenzialmente un quarto della popolazione residente che non ha la cittadinanza svizzera, ma che sostiene e contribuisce a costruire il paese quotidianamente.
mercoledì, 14. settembre 2022
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